Reduzierung der Arbeitszeit folgt unterschiedlichen Regeln
Die für die Praxis wichtigsten Fälle der Verringerung der Arbeitszeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) geregelt. Nach diesen Gesetzen gibt es
- den Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG,
- den Anspruch auf zeitlich befristete Reduzierung der Arbeitszeit nach § 9a TzBfG (sogenannte Brückenteilzeit) und
- den Anspruch auf zeitlich befristete Teilzeit während der Elternzeit, § 15 Abs. 6 und 7 BEEG (sogenannte Elternteilzeit).