Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich
Die letztjährige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Zeiterfassung hat für Aufregung im Arbeitgeberlager gesorgt. Vielfach wurde seitdem das „Aus“ der Vertrauensarbeitszeit verkündet – zu Unrecht, sofern gewisse Vorgaben eingehalten werden.
Auf das Ergebnis kommt es an – so funktioniert Vertrauensarbeitszeit
Als Vertrauensarbeitszeit wird ein Arbeitszeitmodell bezeichnet, das Arbeitnehmern einen großen Spielraum bei der Einteilung und Gestaltung der Arbeitszeit einräumt. Dem Arbeitgeber kommt es bei diesem Arbeitszeitmodell weniger darauf an, dass der Mitarbeiter bestimmte zeitliche Vorgaben erfüllt oder präsent ist, sondern vielmehr darauf, dass er die ihm übertragenen Aufgaben erledigt. Die Lage der Arbeitszeit kann sich der Mitarbeiter dabei weitgehend frei einteilen. Er muss lediglich den vom Arbeitgeber vorgegebenen Zeitraum, innerhalb dessen die Aufgabe erledigt werden soll, einhalten.
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