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Praxisbericht
26. April 2023

Streitfall fristlose Kündigung: Die wichtigsten Fakten im Überblick

PT+
Fristlose Kündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Doucefleur
Auf ein inakzeptables Fehlverhalten eines Mitarbeiters müssen Personalverantwortliche mit der gebotenen Strenge reagieren. Nicht selten bleibt nur der sofortige Rauswurf. Damit auf eine fristlose Kündigung kein böses Erwachen erfolgt, sollten die wichtigsten rechtlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden.

Grundvoraussetzung: Einhaltung der
Kündigungsfrist ist unzumutbar

Was landläufig als fristlose Kündigung bekannt ist, wird im juristischen Sprachgebrauch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Sie unterscheidet sich von einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung dadurch, dass sie in der Regel ohne Einhaltung der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Kündigungsfrist ausgesprochen wird. Voraussetzung für die in § 626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelte außerordentliche Kündigung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der es einer Vertragspartei unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Annemarie Böttcher
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