Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Gesetzgeber ist am Zug
Der rechtliche Nutzen einer arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit ist die Geltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist. Diese Frist ist aber nur gültig, wenn die entsprechende Vertragsklausel eindeutig ist.
Worum geht es?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Urteil vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet seien, Regelungen zu treffen, nach denen Betrieben aufgegeben wird, ein Zeiterfassungssystem einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden könne. In der juristischen Literatur wurde danach ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass nun zunächst der Gesetzgeber gefordert sei, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen und bis dahin aus Arbeitgebersicht noch nichts zu veranlassen sei.
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