Hintergrund
/ 23. Februar 2023

Digitalisierung ist kein Allheilmittel

Nicht alle Personalvorgänge können digital vollzogen werden. Gesetzliche Form­vorschriften stehen einer kompletten Digitalisierung der Personalarbeit und der Personalakten entgegen.

Kleines ABC der Formvorschriften

Grundsätzlich können Verträge, insbesondere auch ein Arbeitsvertrag, formfrei abgeschlossen werden, also auch mündlich oder per Handschlag. Es gibt aber auch Verträge oder rechtliche Vorgänge, die einer Formvorschrift unterliegen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht sind folgende, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definierten, Formvorschriften relevant:

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