Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
23. Februar 2023

BAG schafft Klarheit: Keine Angst vor Klagen von Ex-Mitarbeitern

PT+
justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus der jüngeren Vergangenheit zur Verjährung von Urlaubsansprüchen hat bei Arbeitgebern zu erheblicher Unsicherheit bei der Frage geführt, ob auch längst ausgeschiedene Mitarbeiter noch Ansprüche geltend machen können. Hier hat das BAG jetzt für Rechtssicherheit gesorgt.

Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjährt grundsätzlich nach drei Jahren

Der Betreiber einer Flugschule beschäftigte einen Ausbildungsleiter seit Juni 2010. Der dem Mitarbeiter eigentlich zustehende Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen wurde ihm während des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt. Im Oktober 2015 verständigte man sich darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden und die Vertragsbeziehung zukünftig auf der Basis einer freien Mitarbeit fortzusetzen. Im August 2019 erhob der Mitarbeiter Klage auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche für die Jahre 2010 bis 2015, also die Zeit vor der Vertragsänderung.

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.