Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
26. Januar 2023

Abbruch der Fortbildung – Rückzahlungsverpflichtung ist rechtens

PT+
justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Zur Frage, ob ein Arbeitnehmer nach erfolgreichem Abschluss einer Fortbildung zur Kostenerstattung an den Arbeitgeber verpflichtet ist, gibt es zahlreiche Urteile. Was bei einem vorzeitigen Abbruch gilt, zeigt dieses Urteil.

Vertragsklausel verpflichtet zur Kostenerstattung

Eine Arbeitnehmerin nahm auf eigenen Wunsch an einer auf knapp zwei Jahre angelegten Fortbildungsmaßnahme teil, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen wurden. Diesbezüglich hatten die Beteiligten eine Vereinbarung getroffen, die eine Rückzahlungsverpflichtung der Arbeitnehmerin u. a. für den Fall vorsah, dass sie aus der Fortbildungsmaßnahme oder dem Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch oder aufgrund eigenen Verschuldens noch vor Ablegen der Abschlussprüfung ausscheidet. Die Rückzahlungspflicht sollte nicht bestehen, wenn der Arbeitgeber für das Ausscheiden verantwortlich ist oder die Arbeitnehmerin aus berechtigten personenbedingten Gründen ausscheidet. Als die Arbeitnehmerin nach ca. einem Jahr die Fortbildung abbrach und das Arbeitsverhältnis kündigte, verlangte der Arbeitgeber die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten der Fortbildung zurück und erhob Klage vor dem Arbeitsgericht – mit Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts benachteilige die Rückzahlungsvereinbarung die Arbeitnehmerin nicht unangemessen, da sie die bis zum Ausscheiden angefallenen Kosten dem Arbeitgeber nur dann zu erstatten habe, wenn sie – wie im konkreten Fall – auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden vorzeitig aus der Fortbildungsmaßnahme bzw. dem Arbeitsverhältnis ausscheide. Von ihr behauptete Mobbingvorwürfe, die Anlass zur Beendigung gewesen seien, habe sie nicht nachvollziehbar benennen können. Sie sei daher zur Rückzahlung der bisher angefallenen Kosten verpflichtet, LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.10.2022, Az. 8 Sa 123/22. 

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.