Hintergrund
/ 14. Dezember 2022

Die neuen Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung 2023

Nachdem im Vorjahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie eine negative Lohnentwicklung den Rechengrößen der Sozialversicherung zugrunde lag, wurde bei der diesjährigen Neufestsetzung eine positive Lohnentwicklung von 3,3 % zugrunde gelegt. Für 2023 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.

Neue Bezugsgrößen West und Ost

Die für viele Werte in der Sozialversicherung geltende Bezugsgröße (z.B. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung) erhöht sich einheitlich für die alten und neuen Bundesländer hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung auf 3.395€
monatlich. Hinsichtlich der Renten- und Arbeits­losenversicherung ist die Bezugsgröße in den alten und neuen Bundesländern nach wie vor unterschiedlich hoch. In den alten Bundesländern steigt sie auf 3.395€ monatlich. Die Bezugsgröße Ost steigt auf 3.290 € monatlich.

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