Die neuen Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung 2023
Neue Bezugsgrößen West und Ost
Die für viele Werte in der Sozialversicherung geltende Bezugsgröße (z.B. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung) erhöht sich einheitlich für die alten und neuen Bundesländer hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung auf 3.395€
monatlich. Hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Bezugsgröße in den alten und neuen Bundesländern nach wie vor unterschiedlich hoch. In den alten Bundesländern steigt sie auf 3.395€ monatlich. Die Bezugsgröße Ost steigt auf 3.290 € monatlich.
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