
Ein verlorener Kündigungsschutzprozess kann teuer werden. Doch bevor der siegreiche Arbeitnehmer Verzugslohn geltend machen kann, muss er nach einem aktuellen Urteil konkret Auskunft über seine Bemühungen zur Stellensuche machen.
Scheinbewerbung? Arbeitgeber kann Auskunft verlangen
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